Rajkowski Tax – Ihr Navigator durch die Steuerlandschaft für Selbstständige, Immobilien und mehr.
Der Beratungsschwerpunkt unserer digitalen Steuerkanzlei umfasst die strategische Steueroptimierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Immobilien sowie Start-Ups und Holdingstrukturen.
Darüber hinaus unterstützt unser Kanzleiinhaber als “Berater für Berater” Steuerberatungskanzleien insbesondere bei Gestaltungsfragen.
Marcel hat seine Laufbahn in der Steuerberatung bei der Branchengröße Deloitte begonnen und setzte seinen Weg bei renommierten Unternehmen wie Vonovia und Grant Thornton fort. Neben M&A Transaktionen und der internationalen Beratung von DAX-Konzernen hat er umfangreiche Kenntnisse im Bereich Familienunternehmen und Immobiliensteuerrecht. Doch Marcel versteht nicht nur die großen Zusammenhänge, er kennt auch die Anforderungen von mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. Gemeinsam mit seinem engagierten Team bietet er eine umfassende und persönliche Beratung vor Ort in Heinsberg sowie bundesweit digital. Bei Marcel stehen Sie und Ihre steuerlichen Bedürfnisse im Mittelpunkt.
Wir sind Ihr Online-Steuerberater und überzeugt davon, dass Digitalisierung ein wichtiger Bestandteil des modernen Geschäftslebens ist.
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Der Rat der EU hat am 14.05.2024 eine Einigung (allgemeine Ausrichtung) über sicherere und schnellere Verfahren zur Entlastung von der Doppelbesteuerung erzielt. Die sog. FASTER-Initiative zielt darauf ab, die Quellensteuerverfahren in der EU für grenzüberschreitend tätige Anleger, nationale Steuerbehörden und Finanzintermediäre wie Banken oder Investitionsplattformen sicherer und effizienter zu machen.
Die Rückausnahme des § 8d Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG, die zu einer Anwendbarkeit der Regelungen zum schädlichen Beteiligungserwerb führt, ist für gewerbesteuerliche Zwecke dahin einschränkend auszulegen, dass sie bei einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nicht zum Tragen kommt. So das FG Düsseldorf (Az. 9 K 382/23 G,F).
Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden. Dies entschied das FG Düsseldorf (Az. 3 K 2389/21 E).