Rajkowski Tax – Ihr Navigator durch die Steuerlandschaft für Selbstständige, Immobilien und mehr.
Der Beratungsschwerpunkt unserer digitalen Steuerkanzlei umfasst die strategische Steueroptimierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Immobilien sowie Start-Ups und Holdingstrukturen.
Darüber hinaus unterstützt unser Kanzleiinhaber als „Berater für Berater“ Steuerberatungskanzleien insbesondere bei Gestaltungsfragen.
Unser Leistungsspektrum umfasst klassische steuerliche Deklarationsberatung für Vermieter, Unternehmer, Anteilseigner und Gesellschaften. Fristgerecht und rechtssicher erstellen wir private und betriebliche Steuererklärungen und optimieren Ihre Steuerlast durch gezielte Ausübung von steuerlichen Wahlrechten.
Marcel hat seine Laufbahn in der Steuerberatung bei der Branchengröße Deloitte begonnen und setzte seinen Weg bei renommierten Unternehmen wie Vonovia und Grant Thornton fort. Neben M&A Transaktionen und der internationalen Beratung von DAX-Konzernen hat er umfangreiche Kenntnisse im Bereich Familienunternehmen und Immobiliensteuerrecht. Doch Marcel versteht nicht nur die großen Zusammenhänge, er kennt auch die Anforderungen von mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. Gemeinsam mit seinem engagierten Team bietet er eine umfassende und persönliche Beratung vor Ort in Heinsberg sowie bundesweit digital. Bei Marcel stehen Sie und Ihre steuerlichen Bedürfnisse im Mittelpunkt.
Wir sind Ihr Online-Steuerberater und überzeugt davon, dass Digitalisierung ein wichtiger Bestandteil des modernen Geschäftslebens ist.
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Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14.02.2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten. Es tritt am 01.06.2025 in Kraft.
Die Bundesregierung veröffentlichte ein Positionspapier mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Grundsätzlich begrüßt der SFB die CSRD-Regulierung, sieht jedoch in bestimmten Bereichen Optimierungspotenzial.
Moderne, flexible und steuerbare Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung bei Windstille und an trüben Tagen. Sie sind ebenso wichtig für die öffentliche Wärmeversorgung. Der Bund soll weiterhin Anlagen fördern können, die erst nach dem 31. Dezember 2026 ihren dauernden Betrieb aufnehmen werden. Das KWK-Gesetz ist Teil eines Gesetzespakets zum Energierecht, dem nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat zugestimmt hat.