Rajkowski Tax – Ihr Navigator durch die Steuerlandschaft für Selbstständige, Immobilien und mehr.
Der Beratungsschwerpunkt unserer digitalen Steuerkanzlei umfasst die strategische Steueroptimierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Immobilien sowie Start-Ups und Holdingstrukturen.
Darüber hinaus unterstützt unser Kanzleiinhaber als „Berater für Berater“ Steuerberatungskanzleien insbesondere bei Gestaltungsfragen.
Unser Leistungsspektrum umfasst klassische steuerliche Deklarationsberatung für Vermieter, Unternehmer, Anteilseigner und Gesellschaften. Fristgerecht und rechtssicher erstellen wir private und betriebliche Steuererklärungen und optimieren Ihre Steuerlast durch gezielte Ausübung von steuerlichen Wahlrechten.
Marcel hat seine Laufbahn in der Steuerberatung bei der Branchengröße Deloitte begonnen und setzte seinen Weg bei renommierten Unternehmen wie Vonovia und Grant Thornton fort. Neben M&A Transaktionen und der internationalen Beratung von DAX-Konzernen hat er umfangreiche Kenntnisse im Bereich Familienunternehmen und Immobiliensteuerrecht. Doch Marcel versteht nicht nur die großen Zusammenhänge, er kennt auch die Anforderungen von mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. Gemeinsam mit seinem engagierten Team bietet er eine umfassende und persönliche Beratung vor Ort in Heinsberg sowie bundesweit digital. Bei Marcel stehen Sie und Ihre steuerlichen Bedürfnisse im Mittelpunkt.
Wir sind Ihr Online-Steuerberater und überzeugt davon, dass Digitalisierung ein wichtiger Bestandteil des modernen Geschäftslebens ist.
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Das OVG Schleswig-Holstein hat die Klage eines in Niedersachsen lebenden Klägers, der auf Fehmarn in Burgtiefe eine Zweitwohnung besitzt und sich gegen die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für die Jahre 2020 und 2021 gewandt hatte, abgewiesen (Az. 6 LB 7/24).
Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern stimmten am 22.01.2025 gegen eine BGH-Fachanwaltschaft. Das berichtet die BRAK.
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer zurückgewiesen (Az. 1 BvR 1726/23).