Rajkowski Tax Steuerberatung

Digitaler Steuerberater in Heinsberg

Unser Service für Mandanten

DATEV Meine Steuern

Digitale Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei: Steuerunterlagen digital erfassen, Belege hochladen und sicher in der DATEV-Cloud mit uns austauschen.

Im Rahmen des Onboardings werden die Prozesse für Ihre Steuererklärung individuell besprochen und umgesetzt. Wir richten DATEV Meine Steuern gemeinsam mit Ihnen ein und schulen Sie in der Anwendung.

Untenstehend finden Sie nützliche Informationen und Anleitungen für den Einstieg und zur Auffrischung im Umgang mit DATEV Meine Steuern.

Vorab der Hinweis: Die nachfolgenden Angaben sind allgemeine Informationen und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Maßgeblich ist stets die konkrete Vereinbarung zwischen unserer Kanzlei und Ihnen als Mandant. Alle nachfolgenden Verweise sind externe Links.

Möchten Sie sich einen Überblick verschaffen? DATEV bietet anschauliches Hilfe-Video zu DATEV Meine Steuern:

Wenn Sie bereits Zugangsdaten besitzen, können Sie sich hier anmelden:

Häufige Fragen zu DATEV Meine Steuern

Was bringt mir DATEV Meine Steuern als Mandant/in?

Mit DATEV Meine Steuern digitalisieren Sie die Zusammenarbeit rund um Ihre privaten Steuerunterlagen (z. B. für die Einkommensteuererklärung).
Sie profitieren u. a. von:
  • weniger Papier im Büro
  • einfachem Sammeln und Hochladen Ihrer Steuerunterlagen
  • jederzeitiger Übersicht über eingereichte Dokumente
  • effizienterer Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei
  • sicherem Datenaustausch über die DATEV-Cloud
Die genauen Abläufe und Leistungen stimmen wir im Rahmen des Onboardings individuell mit Ihnen ab.

Wie starte ich DATEV Meine Steuern?

Sie erreichen DATEV Meine Steuern über folgenden Link:

👉 apps.datev.de/mytax

  1. Öffnen Sie die Seite.
  2. Wählen Sie Ihr Zugangsmedium (z. B. SmartLogin oder mIDentity Stick).
  3. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.

Wenn Sie möchten, gehen wir die ersten Schritte beim Start gemeinsam mit Ihnen durch.

Welche Zugangsmedien gibt es – und was empfehlen Sie?

Für den sicheren Zugang stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. DATEV SmartLogin
    Anmeldung per App auf Ihrem Smartphone – flexibel, schnell und komfortabel.
    → Für die meisten Mandanten unsere Empfehlung.
  2. DATEV mIDentity Stick
    USB-Stick für die Nutzung am PC/Laptop.
  3. DATEV SmartCard
    Wird in erster Linie von Kanzleien genutzt und ist für Mandanten in der Regel nicht erforderlich.

Wir besprechen im Onboarding, welches Zugangsmedium am besten zu Ihrem Arbeitsalltag passt.

Was passiert, wenn ich mein Smartphone verliere oder keinen Zugriff mehr auf mein Zugangsmedium habe?

Melden Sie sich in diesem Fall bitte direkt bei uns.
Wir unterstützen Sie dabei,

  • den Zugang zu sichern bzw. zu sperren und
  • ein neues Zugangsmedium (z. B. neuen SmartLogin) einzurichten.

Belege hochladen und vorbereiten

Wie kommen meine Belege zu DATEV Meine Steuern?

  1. Direkt in der Online-Anwendung (Browser)
    Öffnen Sie DATEV Meine Steuern über:
    https://apps.datev.de/mytax/
    In der Anwendung können Sie über „+ Dokument hochladen“ Dateien von Ihrem PC oder Laptop auswählen und hochladen. Alternativ ziehen Sie Dokumente per Drag & Drop direkt in das Upload-Feld.
    DATEV-Hilfedokument:
    „Belege hochladen in DATEV Meine Steuern“
    „DATEV Meine Steuern als Mandant nutzen“
    DATEV Hilfe-Video:
    Kurs: Starten mit DATEV Meine Steuern | DATEV Lernplattform online
  2. Upload per Smartphone-App (DATEV Upload mobil)
    Nutzen Sie die kostenlose App „DATEV Upload mobil“, um Belege mit der Smartphone-Kamera zu fotografieren oder PDF-Dateien aus E-Mails und anderen Apps direkt zu teilen und hochzuladen.
    DATEV-Hilfedokumente:
    „Upload mobil – Belege digitalisieren und übertragen“
    „DATEV Upload mobil: Einrichtung und Belege hochladen“
  3. Direkt aus anderen Apps teilen
    Belege, die Sie auf Ihrem Smartphone öffnen (z. B. aus E-Mail-Apps, Dateien oder Cloud-Anwendungen), können Sie über die Funktion „Teilen“ direkt an DATEV Upload mobil übergeben und so in DATEV Meine Steuern bereitstellen.
    DATEV-Hilfedokument:
    „Dokumente in DATEV Meine Steuern bereitstellen“
  4. Ordner und Struktur in DATEV Meine Steuern
    In der Anwendung können Sie Ihre Belege thematisch in passende Ordner einordnen (z. B. „Belege Einkommensteuer“, „Rechnungen 2025“) oder zunächst im Bereich „Unsortiert“ ablegen und später zuordnen.
    📎 Tipp der DATEV: Eine sinnvolle Ordnerstruktur erleichtert die Zuordnung und beschleunigt die Bearbeitung.
    Weitere Informationen im DATEV Help-Center

Welche Scanqualität ist für DATEV Meine Steuern empfohlen?

DATEV-Empfehlung:

  1. Auflösung: 300 dpi
    Als Standard-Einstellung für gut lesbare Belege (inkl. OCR-Nutzung).
  2. Farbmodus: Schwarz-weiß (statt Grau/Farbe)
    Schwarz-weiß reduziert das Dateivolumen deutlich; Graustufen/Farbe sollten nur genutzt werden, wenn es fachlich nötig ist (z. B. bei schlecht lesbaren Belegen).
  3. Dateityp: TIF/TIFF
    DATEV nennt TIF/TIFF als praxiserprobtes Format beim Scannen; je Beleg sollte eine separate Datei erzeugt werden.
  4. Richtwert Dateigröße
    Als Orientierung nennt DATEV für eine gescannte DIN-A4-Seite im Durchschnitt ca. 50–100 KB (abhängig von Inhalt/Scanner/Komprimierung).

Wenn ein Beleg in DATEV Meine Steuern nicht sauber lesbar ist, empfiehlt DATEV, Auflösung/Komprimierung entsprechend anzupassen.
DATEV-Hilfedokument:
„Tipps zur Digitalisierung der Belege per Scanner“

Darf ich Papieroriginale nach dem Upload in DATEV Meine Steuern vernichten?

Hängt es davon ab, ob ich Originale aufbewahren muss?
Das hängt davon ab, um welche Unterlagen es sich handelt und ob bei Ihnen (auch) unternehmerische Einkünfte vorliegen.

  1. Privater Bereich (Einkommensteuer)
    In vielen Fällen genügt es, wenn Belege digital vollständig und lesbar vorliegen, sodass sie bei Rückfragen des Finanzamts kurzfristig vorgelegt werden können (Belegvorhalte).
    Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, alle privaten Unterlagen im Original aufzubewahren, besteht regelmäßig nicht. Eine Aufbewahrung bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids und darüber hinaus im üblichen Rahmen ist jedoch häufig sinnvoll, z. B. bei vorläufigen Bescheiden, Vorbehalt der Nachprüfung, Einspruchsverfahren oder möglichen Folgeänderungen.
  2. Unternehmerische Einkünfte / Vermietung / sonstige „betrieblich“ relevante Unterlagen
    In diesen Fällen können gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
    Bei einer Vernichtung von Papierbelegen nach dem Scannen ist regelmäßig zu prüfen, ob das Digitalisieren als ersetzendes Scannen im Sinne der GoBD organisiert ist.
    Hierzu gehören u. a.:
    • ein nachvollziehbarer und dokumentierter Scanprozess
    • Qualitätskontrollen
    • eine Verfahrensdokumentation
    • Unveränderbarkeit und ordnungsgemäße Archivierung
  3. Wichtige Ausnahmen
    Bestimmte Dokumente sollten Sie unabhängig von der Digitalisierung weiterhin im Original aufbewahren, z. B.:
    • Urkunden und notarielle Unterlagen
    • Unterlagen, die außerhalb des Steuerrechts im Original benötigt werden könnten (z. B. für Banken, Behörden oder Versicherungen)
  4. Sonderfall: Handwerkerleistungen am Haus oder an der Wohnung
    Für bestimmte Handwerkerleistungen besteht eine gesetzliche Pflicht, Rechnungen und Zahlungsbelege zwei Jahre aufzubewahren.

Fazit:
Ob Sie Originalunterlagen vernichten können, stimmen wir am besten kurz im Einzelfall ab. Maßgeblich sind insbesondere die Belegarten, die Einkunftsart sowie ggf. GoBD-Vorgaben, gesetzliche Aufbewahrungsfristen und bestehende „Original-Ausnahmen“.

Kann ich Dokumente aus DATEV Unternehmen online an DATEV Meine Steuern übergeben?

Ja – Dokumente aus DATEV Unternehmen online können an DATEV Meine Steuern gesendet werden (inkl. Besonderheiten bei „gehefteten“ Belegen).

  1. Voraussetzung & Effekt
    Geheftete Belege werden nach Übergabe in DATEV Meine Steuern automatisch als Einzelseiten angezeigt.
    DATEV-Hilfedokument (Mandant):
    „DATEV Meine Steuern als Mandant nutzen“
  2. Vorgehen: Belege an DATEV Meine Steuern senden
    In DATEV Belege online Belege auswählen und über „Weitere Aktionen | Senden an“ an DATEV Meine Steuern übergeben (Rechte in Rechteverwaltung online erforderlich).
    DATEV-Hilfedokument (Mandant):
    „DATEV Meine Steuern als Mandant nutzen“

Kann ich Unterordner anlegen oder ändern?

Unterordner können in DATEV Meine Steuern nur durch die Kanzlei hinzugefügt, umbenannt oder gelöscht werden.
Unterordner: Mandant vs. Kanzlei Wenn Sie Unterordner benötigen, wenden Sie sich an Ihre Steuerberatungskanzlei. DATEV-Hilfedokument (Mandant):
„DATEV Meine Steuern als Mandant nutzen“

Wie lege ich ein neues Steuerjahr an?

Steuerjahre können Sie im Portal selbst anlegen (und – sofern leer – auch wieder löschen).

  1. Neues Steuerjahr anlegen
    Im Portal auf „Neues Steuerjahr anlegen“ klicken, Jahr wählen und anlegen.
    DATEV-Hilfedokument:
    „DATEV Meine Steuern: Steuerjahre anlegen und löschen“
  2. Steuerjahr löschen
    Nur möglich, wenn im Steuerjahr keine Dokumente oder steuerlichen Daten enthalten sind.
    DATEV-Hilfedokument:
    „DATEV Meine Steuern: Steuerjahre anlegen und löschen“

Wie sortiere ich Belege: Hauptordner, „Unsortiert“ und empfohlene Dokumente?

DATEV Meine Steuern bietet feste Hauptordner (Kategorien) und Beispiel-Hinweise („empfohlene Dokumente“) zur Orientierung.

  1. Hauptordner (Kategorien) nutzen
    Es gibt vordefinierte Hauptordner wie z. B. Arbeitnehmer, Sonderausgaben & Spenden, Vermietungen, Versicherungen usw. – zum Einsortieren Ihrer Belege.
    DATEV-Hilfedokument:
    „DATEV Meine Steuern als Mandant nutzen“
  2. „Beispiele für empfohlene Dokumente“ & Hinweise
    Nutzen Sie die Beispiele/Hinweise im Portal als Checkliste, welche Belege typischerweise relevant sind.
    DATEV-Hilfedokument:
    „DATEV Meine Steuern als Mandant nutzen“

Welche Aktionen kann ich mit Dokumenten durchführen?

Je nach Auswahl (ein Dokument oder mehrere Dokumente) stehen unterschiedliche Aktionen zur Verfügung.
  1. Aktionen bei markiertem Dokument
    Z. B. Öffnen, Umbenennen, Verschieben, Zusammenfügen, Herunterladen oder Löschen (je nach Berechtigung und Status).
  2. Aktionen bei mehreren markierten Dokumenten
    Z. B. Verschieben, Zusammenfügen, Herunterladen oder Löschen.

Was bedeutet das Schloss-Symbol (gesperrte Dokumente)?

Dokumente mit Schloss-Symbol können in DATEV Meine Steuern nicht mehr geändert oder gelöscht werden.
    1. Erklärung Schloss-Symbol
      Wenn ein Dokument von der Kanzlei bearbeitet wurde, ist es als gesperrt gekennzeichnet. Änderungen oder das Löschen sind im Portal dann nicht mehr möglich.
    2. Hinweis in der Mandantenhilfe
      In der Übersicht der Oberfläche wird erläutert, dass gesperrte Dokumente nicht umbenannt, verschoben oder gelöscht werden können.

Wie gebe ich der Kanzlei das Startsignal, dass alle Belege vollständig sind?

Sie können Ihre Kanzlei direkt im Portal über die Vollständigkeit informieren („Kanzlei benachrichtigen“).

  1. Kanzlei benachrichtigen
    In DATEV Meine Steuern auf „Übersicht“ gehen und im Fenster „Startsignal geben“ auf „Kanzlei benachrichtigen“ klicken.
    DATEV-Hilfedokument:
    „DATEV Meine Steuern: Kanzlei über Vollständigkeit der Dokumente benachrichtigen“
  2. DATEV Klick-Tutorial (im Hilfedokument) – MyDATEV Mitteilungen
    Im Hilfedokument steht ein „Klick-Tutorial starten“, um Mitteilungen einzusehen und Benachrichtigungen zu verwalten.
    DATEV-Hilfedokument:
    „…Vollständigkeit der Dokumente benachrichtigen“
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage