Rajkowski Tax Steuerberatung

Digitaler Steuerberater in Heinsberg

Unser Service für Mandanten

DATEV Unternehmen online

Digitale Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei: Belege hochladen, Zahlungen vorbereiten, DATEV Kassenbuch online und Auswertungen einsehen – sicher in der Cloud.

Im Rahmen des Onboardings werden die Prozesse für Ihr Unternehmen individuell besprochen und umgesetzt. Wir richten DATEV Unternehmen online gemeinsam mit Ihnen ein und schulen Sie und Ihr Team.

Untenstehend finden Sie nützliche Informationen und Anleitungen für den Einstieg und zur Auffrischung im Umgang mit DATEV Unternehmen online.

Vorab der Hinweis: Die nachfolgenden Angaben sind allgemeine Informationen und wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Maßgeblich ist stets die konkrete Vereinbarung zwischen unserer Kanzlei und Ihnen als Mandant. Alle nachfolgenden Verweise sind externe Links.

Möchten Sie sich einen Überblick verschaffen? DATEV bietet eine anschauliche Online-Klick-Tour zu Unternehmen online:

Wenn Sie bereits Zugangsdaten besitzen, können Sie sich hier anmelden:

Häufige Fragen zu DATEV Unternehmen online

Was bringt mir DATEV Unternehmen online als Unternehmen?

Mit DATEV Unternehmen online digitalisieren Sie Ihre Belege und Zahlungsprozesse.
Sie profitieren u. a. von:

  • weniger Papier im Büro
  • jederzeitem Zugriff auf Belege und Auswertungen
  • effizienteren Prozessen mit unserer Kanzlei
  • sicherem Datenaustausch über die DATEV-Cloud

Die genauen Abläufe und Leistungen stimmen wir im Rahmen des Onboardings individuell mit Ihnen ab.

Wie starte ich DATEV Unternehmen online?

Sie erreichen DATEV Unternehmen online über folgenden Link:

👉 duo.datev.de

  1. Öffnen Sie die Seite.
  2. Wählen Sie Ihr Zugangsmedium (z. B. SmartLogin oder mIDentity Stick).
  3. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.

Wenn Sie möchten, gehen wir die ersten Schritte beim Start gemeinsam mit Ihnen durch.

Welche Zugangsmedien gibt es – und was empfehlen Sie?

Für den sicheren Zugang stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
  1. DATEV SmartLogin
    Anmeldung per App auf Ihrem Smartphone – flexibel, schnell und komfortabel.
    → Für die meisten Mandanten unsere Empfehlung.
  2. DATEV mIDentity Stick
    USB-Stick für die Nutzung am PC/Laptop.
  3. DATEV SmartCard
    Wird in erster Linie von Kanzleien genutzt und ist für Mandanten in der Regel nicht erforderlich.
Wir besprechen im Onboarding, welches Zugangsmedium am besten zu Ihrem Arbeitsalltag passt.

Was passiert, wenn ich mein Smartphone verliere oder keinen Zugriff mehr auf mein Zugangsmedium habe?

Melden Sie sich in diesem Fall bitte direkt bei uns.
Wir unterstützen Sie dabei,

  • den Zugang zu sichern bzw. zu sperren und
  • ein neues Zugangsmedium (z. B. neuen SmartLogin) einzurichten.

DATEV Belege online/Bank online: Belege hochladen, bearbeiten und bezahlen

Wie kommen meine Belege zu DATEV Unternehmen online?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Belege bereitzustellen:

  1. Upload im Browser (DATEV Upload online)
    Belege einfach per Drag & Drop in der Weboberfläche hochladen.
    DATEV-Hilfedokument:
    „Übersicht zu DATEV Upload online“
    DATEV Klick-Tutorial:
    „Arbeiten mit DATEV Upload online“
  2. Upload per E-Mail (DATEV Upload Mail)
    Weiterleitung von Rechnungen an Ihre persönliche DATEV-Mailadresse.
    DATEV-Hilfedokument:
    „Digitale Belege per E-Mail senden“
    DATEV Klick-Tutorial:
    „DATEV Upload Mail einrichten“
  3. Anbindung von Drittanbietern
    Z. B. Faktura- oder Rechnungssysteme, aus denen Belege automatisiert nach DATEV übertragen werden.
  4. Mobil mit der App (DATEV Upload mobil)
    Mobil mit der App „DATEV Upload mobil“ Belege mit der Smartphone-Kamera fotografieren oder PDF-Rechnungen direkt aus anderen Apps (z. B. Mail oder Banking) teilen.
    DATEV-Hilfedokument:
    „DATEV Upload mobil: Einrichtung und Belege hochladen“
    DATEV Hilfe-Video:
    „DATEV Upload mobil: Dokumente digitalisieren und übertragen“

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Einrichtung der für Sie passenden Wege.

Welche Scanqualität ist für Belege online empfohlen?

DATEV-Empfehlung:

  1. Auflösung: 300 dpi
    Als Standard-Einstellung für gut lesbare Belege (inkl. OCR-Nutzung).
  2. Farbmodus: Schwarz-weiß (statt Grau/Farbe)
    Schwarz-weiß reduziert das Dateivolumen deutlich; Graustufen/Farbe sollten nur genutzt werden, wenn es fachlich nötig ist (z. B. bei schlecht lesbaren Belegen).
  3. Dateityp: TIF/TIFF
    DATEV nennt TIF/TIFF als praxiserprobtes Format beim Scannen; je Beleg sollte eine separate Datei erzeugt werden.
  4. Richtwert Dateigröße
    Als Orientierung nennt DATEV für eine gescannte DIN-A4-Seite im Durchschnitt ca. 50–100 KB (abhängig von Inhalt/Scanner/Komprimierung).

Wenn ein Beleg in DATEV Belege online nicht sauber lesbar ist, empfiehlt DATEV, Auflösung/Komprimierung entsprechend anzupassen.
DATEV-Hilfedokument:
„Tipps zur Digitalisierung der Belege per Scanner“

Darf ich die Originale nach dem Upload in DATEV Belege online vernichten?

Ob Papieroriginale nach dem Scan/Upload vernichtet werden können, hängt maßgeblich davon ab, ob Ihr Verfahren GoBD-konform ausgestaltet ist. In vielen Fällen kann eine Vernichtung möglich sein – das sollte jedoch im Einzelfall geprüft und sauber dokumentiert werden.

  • GoBD-konformer Scan
    Die digitale Kopie sollte dem Original entsprechen und dauerhaft lesbar sein.
  • Verfahrensdokumentation
    Scanprozess, Zuständigkeiten, Qualitätskontrolle und Fehlerhandling sollten verbindlich beschrieben und gelebt werden.
  • Arbeiten nur noch digital
    Nach dem Scan/Upload sollte der Beleg nicht weiter „auf Papier“ bearbeitet werden.
  • Ausnahmen prüfen
    Für einzelne Unterlagen kann eine (praktische oder rechtliche) Originalaufbewahrung relevant sein, z. B. Eröffnungsbilanzen/Jahresabschlüsse, Wertpapiere/Urkunden oder besondere Nachweise (z. B. zur Vorlage bei Behörden).
  • Archivierung sicherstellen
    Unveränderbar, vollständig, jederzeit verfügbar und für Prüfungen nachvollziehbar/auswertbar.

Wir empfehlen eine kurze Verfahrensprüfung und beraten Sie gern zur praktischen Umsetzung (inkl. Verfahrensdokumentation und „Original-Ausnahmen“). Wenn Sie (noch) nicht vernichten, sollten Sie zumindest eine geordnete Ablage nach Belegart/Datum plus Scan-/Upload-Stempel vorhalten.

Welche Bearbeitungsform nutze ich?

Wir arbeiten in DATEV Unternehmen online überwiegend mit der Bearbeitungsform Standard – sie ist für die meisten Unternehmen der passende, unkomplizierte Einstieg.
Die Bearbeitungsform Erweitert setzen wir nach Absprache ein, wenn Ihr Prozess zusätzliche Funktionen erfordert. Welche Bearbeitungsform für Sie sinnvoll ist, klären und zeigen wir im Onboarding.

DATEV-Quelle (PDF):
„Welche Bearbeitungsform nutzen Sie?“ – DATEV Unternehmen online

Wie bearbeite und bezahle ich Belege?

DATEV stellt zwei kurze Hilfe-Videos bereit, die Schritt für Schritt zeigen, wie Sie Belege in Belege online bearbeiten und in Bank online bezahlen – je nach Bearbeitungsform:

Gibt es Freigabeprozesse?

Auf Wunsch ja – über DATEV Belegfreigabe online bzw. DATEV Belegfreigabe online comfort (Erweiterung zu DATEV Unternehmen online). Damit können Belege vor der Buchführung geprüft, zur Freigabe zugewiesen und (comfort) auch als mehrstufiger Workflow abgebildet werden, z. B. „prüfen → freigeben → buchen“. Das reduziert Rückfragen und sorgt für klare Verantwortlichkeiten.

Wie prüfe ich Kontoumsätze in Bank online und ordne Belege zu?

In Bank online können Sie Kontoumsätze prüfen, auf „geprüft“ setzen und digitale Belege zuordnen, damit Ihre Kanzlei die Informationen für die Buchung nutzen kann.

Wie binde ich ein neues Bankkonto in DATEV Unternehmen online an?

  1. DATEV Bankdatenservice (RZ-Bankinfo)
    Die Anbindung erfolgt in der Regel über den DATEV Bankdatenservice (RZ-Bankinfo) und läuft wie folgt ab:
    1. Sie teilen uns die neue Bankverbindung (IBAN und Bank) mit.
    2. Wir legen die Bankverbindung in unseren DATEV-Programmen an und richten den Abruf der Kontoumsätze über RZ-Bankinfo ein.
    3. Daraufhin erstellen wir eine Teilnahmeerklärung, die Sie von uns erhalten.
    4. Sie unterschreiben die Teilnahmeerklärung und leiten sie an Ihre Bank weiter.
    5. Nach der Freigabe durch die Bank werden die Bankumsätze automatisch in DATEV Unternehmen online bereitgestellt.

    Wichtig:
    Nicht jede Bank – insbesondere manche Direktbank – bietet den Service über RZ-Bankinfo an oder es fallen hierfür bankseitige Gebühren an, die von Ihnen zu tragen sind. In diesen Fällen prüfen wir gemeinsam eine passende Alternative.

  2. Alternative: PIN/TAN-Verfahren (finAPI)
    Unterstützt Ihre Bank RZ-Bankinfo nicht oder ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann häufig das PIN/TAN-Verfahren über unseren Dienstleister finAPI genutzt werden. Dabei werden die Kontoumsätze über Ihre Online-Banking-Zugangsdaten und eine TAN-Freigabe abgerufen und anschließend ebenfalls in DATEV Unternehmen online bereitgestellt.

    Ein anschauliches DATEV Klick-Tutorial zum PIN/TAN-Verfahren sowie weitere Details finden Sie im DATEV Hilfe-Center:
    DATEV Klick-Tutorial:
    DATEV Klick-Tutorial zum PIN/TAN-Verfahren (finAPI)
    DATEV-Hilfedokument:
    Hilfedokument „Kontoumsätze über das PIN/TAN-Verfahren (finAPI) abrufen“

DATEV Auftragswesen next

Was ist DATEV Auftragswesen next – und wofür nutze ich es?

DATEV Auftragswesen next ist eine Online-Anwendung (Zusatzmodul zu DATEV Unternehmen online), mit der Sie Verkaufsbelege wie Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen etc. erstellen, weiterführen und versenden können – inklusive E-Rechnung.

  • Typische Einsatzfälle: Angebot → Auftrag → Lieferschein → Rechnung (Belegkette), E-Rechnungen (XRechnung/ZUGFeRD), Zahlungserinnerungen, Anzahlungen/Schlussrechnung.
  • Überblick über Funktionen erhalten Sie im Funktionsumfang-Dokument und im Programmüberblick-Video.


DATEV-Hilfedokument:
„Funktionsumfang DATEV Auftragswesen next“
DATEV Hilfe-Video:
„DATEV Auftragswesen next – Programmüberblick“
DATEV Produktseite:
„Angebote und Rechnungen in nur einem Programm: DATEV Auftragswesen next“

Wie bestelle und richte ich DATEV Auftragswesen next ein?

In der Praxis gibt es zwei Wege: Wir als Kanzlei bestellen (Standard) und richten bei Bedarf alles für Sie ein (empfohlen) – oder Sie richten Auftragswesen next selbst ein.

  1. Empfohlen: Kanzlei bestellt und richtet für Sie ein
    Wir bestellen DATEV Auftragswesen next i. d. R. Dabei werden u. a. die mandantengenutzte Beraternummer, die Nutzer (Personen) und die Berechtigungen festgelegt. Das sorgt für einen sauberen Start (Rechte, Stammdaten, Zusammenarbeit mit der Kanzlei).
  2. Alternative: Sie richten Auftragswesen next selbst ein
    Wenn Sie Auftragswesen next selbst einrichten möchten, orientieren Sie sich am DATEV-Leitfaden zur Bestellung/Einrichtung und führen anschließend die Erstkonfiguration (Stammdaten/Grundeinstellungen) gemäß „Erste Schritte“ durch.
    DATEV-Hilfedokument (Erstkonfiguration):
    „Erste Schritte mit DATEV Auftragswesen next“

Tipp: Auch bei Selbst-Einrichtung stimmen Sie die Rechte und den Ablauf am besten kurz mit uns ab, damit die Zusammenarbeit (z. B. Bereitstellung/Archivierung der Belege) reibungslos funktioniert.

Wie lerne ich den Umgang mit DATEV Auftragswesen next?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Umgang mit DATEV Auftragswesen next schnell und praxisnah zu lernen – je nachdem, ob Sie lieber geführt starten oder sich selbst einarbeiten möchten.

  1. Schulung durch unsere Kanzlei (empfohlen)
    Wir bieten eine Mandanten-Schulung an – auf Wunsch mit individuellen Schwerpunkten, z. B.:
    • Angebot → Auftrag → Lieferschein → Rechnung (Belegkette)
    • Kunden & Artikel richtig anlegen
    • Beleglayout (Logo/Briefpapier) & Textbausteine
    • E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) inkl. Pflichtangaben
    • saubere Abläufe für die Zusammenarbeit mit der Kanzlei (Archivierung/Weitergabe)
  2. DATEV Lernvideo (Schritt-für-Schritt – inkl. Einrichtung & E-Rechnung)
    Das Lernvideo unterstützt bei den ersten Schritten – von Stammdaten bis zur E-Rechnung.
    DATEV Shop (Lernvideo):
    „DATEV Auftragswesen next – Verkaufsbelege einfach und effizient erstellen (Art.-Nr. 78770)“
  3. DATEV Hilfe-Video (kostenloser Überblick)
    Ideal als Einstieg, um Funktionen und Oberfläche kennenzulernen.
    DATEV Hilfe-Video:
    „DATEV Auftragswesen next – Programmüberblick“
  4. DATEV Hilfedokumente (Nachschlagewerk im Alltag)
    Für konkrete Schritte und Einstellungen – direkt aus dem DATEV Hilfe-Center:
    DATEV-Hilfedokumente:
    „Erste Schritte mit DATEV Auftragswesen next“
  5. DATEV Seminare & Weiterbildungsangebote
    DATEV bietet zusätzlich Seminare (Präsenz/online) zu verschiedenen Themengebieten – u. a. auch DATEV Auftragswesen next.
    DATEV Übersichtsseite:
    „Seminare – Weiterbildung für Ihr Unternehmen“

Praxis-Tipp (Lernpfad): Starten Sie mit dem Programmüberblick, arbeiten Sie danach „Erste Schritte“ durch und vertiefen Sie anschließend per Lernvideo oder Schulung.

DATEV Auswertungen Rechnungswesen

Was ist „DATEV Auswertungen Rechnungswesen“ und welche Auswertungsarten gibt es?

  • Worum geht’s?
    Über DATEV Unternehmen online können bereitgestellte Auswertungen aus dem Rechnungswesen digital abgerufen werden (z. B. BWA, Kontoblätter, OPOS-Listen).
  • Zwei Arten von Auswertungen
    PDF-Auswertungen können geöffnet und gedruckt werden.
    Interaktive Auswertungen sind klickbar und bieten zusätzliche Informationen (z. B. Navigation/Details).

Wie rufe ich meine Auswertungen in DATEV Unternehmen online auf?

  1. Anmeldung
    Melden Sie sich in DATEV Unternehmen online an.
  2. Menüpfad
    Öffnen Sie Anwendungen und wählen Sie Auswertungen Rechnungswesen.
  3. Auswertung öffnen
    Wählen Sie die gewünschte Auswertung (z. B. BWA/Kontoblatt) und öffnen Sie diese.
  4. DATEV-Hilfedokumente:
    „Überblick zu Auswertungen der Finanzbuchführung und Kosten- und Leistungsrechnung“
    „Auswertung wählen in DATEV Auswertungen Rechnungswesen online“

DATEV Auswertungen Personalwirtschaft

Was ist „Auswertungen Personalwirtschaft online“ und wofür nutze ich es?

Auswertungen Personalwirtschaft online ist eine DATEV-Cloud-Anwendung (Bestandteil von DATEV Unternehmen online und dem DATEV Personal Add-on), über die Sie Lohn- und Gehaltsauswertungen aus LODAS oder Lohn und Gehalt im Original-Layout als PDF bereitgestellt bekommen.
DATEV Hilfe-Center

  • Typische Beispiele
    Brutto/Netto-Abrechnungen, Lohnjournal, Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldung, Lohnkonto u. v. m.
  • Rückwirkender Zugriff
    Lohnauswertungen können (je nach Bereitstellung) mehrere Kalenderjahre rückwirkend eingesehen werden.

Welche Voraussetzungen/Berechtigungen brauche ich, um die Lohnauswertungen sehen zu können?

Wenn wir mit Ihrer Lohnabrechnung betraut sind und ein Vertrag zu DATEV Unternehmen online (inkl. Personalbereich/Personal Add-on) vereinbart ist, stellen wir Ihre Lohnauswertungen dort bereit.

  • Voraussetzung 1: Lohnabrechnung durch unsere Kanzlei
    Wir erstellen die Abrechnung und sorgen dafür, dass die Auswertungen in DATEV bereitgestellt werden.
  • Voraussetzung 2: Unternehmen online ist eingerichtet
    Der Mandantenbestand ist angelegt und die Anwendung kann genutzt werden.
  • Voraussetzung 3: Ihr Zugang ist aktiv
    Sie benötigen einen funktionierenden Login (z. B. SmartLogin/SmartCard) und müssen in Unternehmen online für den Personalbereich freigeschaltet sein.

Wenn Sie keine Auswertungen sehen: Melden Sie sich kurz bei uns – wir prüfen Zugang und Freischaltung.

Wann stehen neue Lohnauswertungen zur Verfügung (nach der Abrechnung)?

Wir arbeiten bei der Bereitstellung der Lohnauswertungen in der Regel mit einem Zeitversatz von bis zu 2 Tagen nach der Abrechnung (z. B. durch interne Prüfungen, Versandläufe und Rechenzentrums-Verarbeitung).

  • Praxis-Tipp
    Wenn Sie nicht selbst nachsehen möchten, können Sie sich per E-Mail automatisch informieren lassen, sobald neue Auswertungen bereitstehen.
  • Verweis
    Wie das geht, steht direkt in der nächsten Frage („Benachrichtigung einrichten“).

Wie richte ich die E-Mail-Benachrichtigung für neue Lohnauswertungen ein?

Sie können in Auswertungen Personalwirtschaft eine E-Mail-Benachrichtigung aktivieren, damit Sie informiert werden, sobald neue Auswertungen vorliegen.

  1. DATEV Unternehmen online öffnen
    Melden Sie sich an und wechseln Sie in die Anwendung „Auswertungen Personalwirtschaft“.
  2. Unternehmen auswählen
    Wählen Sie das Unternehmen/den Mandantenbestand, für den Sie benachrichtigt werden möchten.
  3. Einstellungen öffnen
    Klicken Sie in der Anwendung auf „Einstellungen“ (oben rechts).
  4. Benachrichtigung aktivieren
    Aktivieren Sie die Option „Ich möchte benachrichtigt werden, wenn neue Auswertungen für mich vorliegen“.
  5. E-Mail-Adresse hinterlegen und speichern
    Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein (oder bestätigen/ändern Sie sie) und speichern Sie mit OK.
  • Hinweis zu Sonderläufen
    Je nach Konstellation (z. B. Wieder-/Nachberechnungen) kann es sein, dass nicht für jeden Lauf eine Benachrichtigung ausgelöst wird.

DATEV Kassenbuch online

Was ist DATEV Kassenbuch online – und wofür nutze ich es?

Mit DATEV Kassenbuch online (Bestandteil von DATEV Unternehmen online) erfassen und bearbeiten Sie Kassenbelegsätze zur Vorbereitung der Buchführung, unterstützt durch laufende Prüfungen (z. B. Kassenminus/Chronologie). Festgeschriebene Kassenbewegungen können Sie online für die Kanzlei bereitstellen und bei Bedarf auch exportieren.

Wichtiger Hinweis (GoBD): DATEV Kassenbuch online ersetzt keine GoBD-konformen Grund- bzw. Uraufzeichnungen aus dem Kassensystem (z. B. Einzelaufzeichnungen/TSE-Daten). Es dient der strukturierten Kassenführung und Zusammenarbeit – die originären Aufzeichnungen müssen weiterhin im Vorsystem erzeugt und aufbewahrt werden.

DATEV-Info: „GoBD: Überblick“  |  „GoBD – Informationen für Steuerberater und Mandanten“

Wie lerne ich den Umgang mit DATEV Kassenbuch online?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Umgang mit DATEV Kassenbuch online schnell und praxisnah zu lernen – je nachdem, ob Sie lieber geführt starten oder sich selbst Schritt für Schritt einarbeiten möchten.

  1. Schulung durch unsere Kanzlei (empfohlen)
    Wir bieten eine Mandanten-Schulung an – auf Wunsch mit individuellen Schwerpunkten, z. B.:
    • Kasse anlegen, Anfangsbestand & Grundeinstellungen
    • Kassenbewegungen (Ein-/Auszahlungen) korrekt erfassen
    • Belege hochladen & Kassenbewegungen zuordnen
    • Kassenzählprotokoll/Kassensturz & typische Prüfhinweise
    • Festschreiben/Bereitstellen für die Kanzlei & sauberer Monatsabschluss
    • Jahreswechsel (Jahresübernahme) & Zusammenarbeit mit der Kanzlei

    Wenn Sie möchten, richten wir auch einen klaren Ablauf für die tägliche Kassenführung und die Übergabe an die Buchführung ein.

  2. DATEV Klick-Tutorial (interaktiv – Schritt für Schritt)
    Ideal, um die wichtigsten Arbeitsschritte einmal geführt durchzuklicken – in Ihrem Tempo.
    DATEV Klick-Tutorial:
    „DATEV Unternehmen online: Kassenbuch erfassen“
  3. DATEV Hilfedokumente (Nachschlagewerk im Alltag)
    Für konkrete Schritte, Einstellungen und Vorgehensweisen – direkt aus dem DATEV Hilfe-Center.
    DATEV-Hilfedokument:
    „Kassenbuch erfassen“

Praxis-Tipp (Lernpfad): Starten Sie mit dem Klick-Tutorial, arbeiten Sie danach das Hilfedokument „Kassenbuch erfassen“ durch – und klären Sie anschließend offene Punkte in unserer Schulung (am besten direkt an Ihren echten Geschäftsvorfällen).

Wichtiger Hinweis (GoBD): DATEV Kassenbuch online ersetzt keine GoBD-konformen Grund- bzw. Uraufzeichnungen aus dem Kassensystem (z. B. Einzelaufzeichnungen/TSE-Daten). Es dient der strukturierten Kassenführung und Zusammenarbeit – die originären Aufzeichnungen müssen weiterhin im Vorsystem erzeugt und aufbewahrt werden.

DATEV-Info: „GoBD: Überblick“  |  „GoBD – Informationen für Steuerberater und Mandanten“

Jahresübernahme in DATEV Kassenbuch online: Klick-Tutorial & Besonderheiten

Für die Jahresübernahme in DATEV Kassenbuch online können Sie ein DATEV Klick-Tutorial nutzen. Das Tutorial führt Sie Schritt für Schritt mit grafischer Unterstützung durch den Ablauf.

DATEV Klick-Tutorial:
„Jahresübernahme: DATEV Kassenbuch online“

  • Endbestand → Anfangsbestand: Der Endbestand des alten Wirtschaftsjahrs wird als Anfangsbestand für das neue Wirtschaftsjahr übernommen. Der Anfangsbestand im neuen Jahr ist danach nicht mehr änderbar.
  • Empfehlung von DATEV: Führen Sie die Jahresübernahme möglichst erst durch, wenn das Vorjahr abgeschlossen ist.
  • Änderungen im Vorjahr nach der Übernahme: Wenn nach der Jahresübernahme noch nachträgliche Änderungen im alten Wirtschaftsjahr erforderlich sind, müssen diese über eine Korrekturerfassung im aktuellen Wirtschaftsjahr abgebildet werden – weil der Anfangsbestand im neuen Jahr nicht mehr angepasst werden kann.
  • Kontonummer der Kasse: Nach der Jahresübernahme kann die Kontonummer der Kasse geändert werden, solange im neuen Wirtschaftsjahr noch keine Kassenbewegungen erfasst wurden.

Weitere Information (Korrekturen/Anfangsbestand):
„Anfangsbestand der Kasse nachträglich bearbeiten in DATEV Kassenbuch online“ (Dok.-Nr. 1003170)

Wichtiger Hinweis: Kassenbuch online ersetzt keine GoBD-Grund-/Uraufzeichnungen (Einzelaufzeichnungen/TSE)

Wichtig: Das Kassenbuch online ist eine Anwendung zur Vorerfassung und Dokumentation von Kassenbewegungen – es ersetzt nicht die GoBD-konformen Grund- bzw. Uraufzeichnungen aus dem (elektronischen) Kassensystem (z. B. Einzelaufzeichnungen, Tagesendsummen, TSE-Logdaten). Diese müssen weiterhin im Vorsystem erzeugt und aufbewahrt werden. Für einen durchgängigen Prozess kann eine Archivierung/Übertragung über DATEV Kassenarchiv online (inkl. TSE-/DSFinV-K/Taxonomie-Themen) genutzt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage