Rajkowski Tax Steuerberatung

Digitaler Steuerberater in Heinsberg

Professionelle Online-Steuererklärung

Professionelle Online-Steuererklärung mit persönlicher Note – Ihr Partner Rajkowski Tax in Heinsberg

Der Prozess der Steuererklärung muss nicht kompliziert sein. Mit Rajkowski Tax wird Ihre Steuererklärung zu einer verständlichen, effizienten und individuell betreuten Angelegenheit. Unser engagiertes Team nutzt modernste digitale Tools, um Sie effizient durch Ihre Steuerangelegenheiten zu führen – ohne das menschliche Element zu vernachlässigen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Einkommensteuererklärung:
    Maßgeschneiderte Lösungen für Privatpersonen, Gesellschafter und Selbstständige.
  • Körperschaftsteuererklärung:
    Individuell für juristische Personen wie GmbHs und UGs.
  • Gewerbesteuererklärung:
    Detaillierte Deklaration für Unternehmen mit gewerblichen Einkünften.
  • Umsatzsteuererklärung:
    Umfassend für Unternehmer und Kleinunternehmer jeder Rechtsform.
  • Steueranmeldung:
    Von der Kapitalertragsteuer bis zur Umsatzsteuervoranmeldung und Bauabzugssteuer (z.B. für Handwerker).
  • Feststellungserklärung:
    Für Personengesellschaften und Gemeinschaften, insbesondere Grundstücksgemeinschaften.
  • Rechtsbehelfsverfahren:
    Engagierte Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Finanzamt.
  • Meldungen und Anträge:
    Von der Zusammenfassenden Meldung bis zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.

Warum Rajkowski Tax?

Mit Rajkowski Tax wählen Sie einen Partner, der sich durch persönliche Beratung, tiefgreifendes Steuerwissen und maßgeschneiderte Lösungen auszeichnet. Unsere Klienten schätzen unsere individuelle Beratung, die sich in langfristigen Beziehungen und optimierten Steuerlösungen widerspiegelt.

Welche Steuererklärungen müssen selbstständige Einzelunternehmer abgeben?

Als selbstständige Einzelunternehmer stehen Sie vor der Herausforderung, diverse Steuererklärungen korrekt und fristgerecht abzugeben. Bei Rajkowski Tax unterstützen wir Sie dabei, diese steuerlichen Pflichten effizient und fehlerfrei zu erfüllen.

Weitere Steuererklärungen

Je nach Ihrer individuellen Geschäftstätigkeit und den spezifischen Gegebenheiten können weitere Steuerklärungen anfallen, wie z.B. die Lohnsteuer-Anmeldung für Arbeitgeber. In solchen komplexen steuerlichen Angelegenheiten können wir Ihnen dabei helfen, den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen steuerlichen Pflichten erfüllen.

Gewerbesteuer

Falls Sie ein Gewerbe betreiben, ist zusätzlich die Gewerbesteuererklärung erforderlich. Bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden ist unter Umständen eine Zerlegung der Gewerbesteuer erforderlich, um die jeweiligen Anteile den verschiedenen Gemeinden zuzuteilen.

Einkommensteuer

Jeder Selbstständige ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Dies umfasst den Mantelbogen sowie spezifische Anlagen abhängig von Ihrer Tätigkeit und persönlichen Verhältnissen – Anlage G für Gewerbetreibende und Anlage S für Freiberufler. Für größere Gewerbebetriebe ist die Aufstellung einer Bilanz erforderlich, während kleinere Unternehmen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) verwenden können.

Umsatzsteuer

In der Umsatzsteuerjahreserklärung ermittelt der Einzelunternehmer die Summe der im Rahmen seines Unternehmens angefallenen Umsatzsteuer und der abzugsfähigen Vorsteuer. Durch die Saldierung dieser beiden Beträge ergibt sich in der Regel entweder eine Umsatzsteuer-Zahllast, die der Unternehmer ans Finanzamt abführen muss, oder ein Erstattungsanspruch, durch den der Unternehmer zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurückbekommen kann.

Welche Steuererklärungen muss eine GmbH bei Gewinnausschüttungen abgeben?

Die Abwicklung von Gewinnausschüttungen einer GmbH erfordert die Beachtung spezifischer Steuerverpflichtungen.

Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag

Bei offenen oder verdeckten Gewinnausschüttungen muss die GmbH Kapitalertragsteuer sowie den Solidaritätszuschlag anmelden, einbehalten und an das Finanzamt abführen. Der allgemeine Steuersatz für die Kapitalertragsteuer liegt bei 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen.

Pflichten des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser steuerlichen Pflichten, einschließlich der korrekten Einbehaltung und Abführung der Steuern.

Was ist die Feststellungserklärung für Personengesellschaften und Gemeinschaften?

Die Feststellungserklärung ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Steuerrechts, besonders relevant für Personengesellschaften wie OHG, KG, GbR und GmbH & Co. KG sowie für Bruchteilsgemeinschaften. Bei Personengesellschaften mit mehreren Gesellschaftern wird eine gesonderte und einheitliche Feststellung durchgeführt. Diese legt den jeweiligen Anteil an den Einkünften fest, der in die Einkommensteuererklärung der einzelnen Personen einfließt.

Ein spezifisches Beispiel für die Anwendung der Feststellungserklärung findet sich bei der Vermietung eines geerbten Mietshauses durch eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft ist verpflichtet, jährlich eine Feststellungserklärung nebst Anlage V beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Der dabei ermittelte Überschuss oder Verlust aus den Vermietungseinkünften wird unter den Erben aufgeteilt. Jeder Erbe muss seinen entsprechenden Anteil in seiner individuellen Einkommensteuererklärung angeben.

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