E-Rechnungen im B2B-Bereich verstehen, Pflichten richtig einordnen und Unternehmensprozesse rechtssicher vorbereiten.
Veranstaltet von der Rajkowski Tax GmbH.
Alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
Format
Präsenzseminar
Nächster Termin
22. Sep. 2026
10:00–12:30 Uhr
Referent
Marcel Rajkowski
Ort
Hotel Sarah Erkelenzer Str. 22 52525 Heinsberg
Veranstalter
Rajkowski Tax GmbH
Teilnahmegebühr
250 € zzgl. Umsatzsteuer
je Teilnehmer
Die E-Rechnung ist seit dem 01.01.2025 für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern gesetzlich neu geregelt. Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen & verarbeiten können; für den Versand gelten Übergangsregelungen. In diesem Seminar erhalten Sie einen verständlichen Überblick darüber, wann eine E-Rechnung erforderlich ist, welche Ausnahmen gelten und welche Fristen Unternehmen beachten sollten. Sie lernen die wichtigsten Formate wie XRechnung und ZUGFeRD kennen und erfahren, worauf es beim Empfang, bei der Prüfung, Verarbeitung und Aufbewahrung ankommt. Anhand praxisnaher Beispiele zeigen wir, wie Unternehmen ihre Rechnungsprozesse strukturiert vorbereiten und typische Fehler vermeiden können. Das Seminar vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall.
Praxisnahes Wissen, verständlich vermittelt und direkt nutzbar für den Unternehmensalltag.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Das Seminar richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Geschäftsführer und kaufmännische Verantwortliche, Mitarbeitende aus Buchhaltung und Rechnungswesen sowie alle, die Rechnungsprozesse im Unternehmen vorbereiten, prüfen oder umstellen.
Sie erhalten einen verständlichen Überblick darüber, wann eine E-Rechnung erforderlich ist, welche Ausnahmen gelten, welche Fristen beachtet werden sollten und worauf es bei Empfang, Prüfung, Verarbeitung und Aufbewahrung ankommt. Außerdem werden typische Formate wie XRechnung und ZUGFeRD praxisnah eingeordnet.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern grundsätzlich vorgesehen. Gleichzeitig gelten für die Ausstellung noch Übergangsregelungen.
Ja. Inländische Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen & verarbeiten können.
Nicht als E-Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn. Ein einfaches PDF gilt seit 2025 grundsätzlich als „sonstige Rechnung“, nicht als strukturierte E-Rechnung. Während der Übergangsfristen kann eine solche sonstige Rechnung in vielen Fällen noch verwendet werden.
Nein. Das Seminar ist als verständlicher Überblick angelegt und soll Unternehmen helfen, die Anforderungen und nächsten praktischen Schritte sauber einzuordnen.