Konkrete Anlässe · Rajkowski Tax

Betriebsprüfung oder Steuerstreit

Das Finanzamt stellt Ihre steuerliche Behandlung infrage oder nach einer Betriebsprüfung liegen Änderungsbescheide vor? Wir prüfen die Streitpunkte, erarbeiten steuerliche Argumente und begleiten das Einspruchsverfahren. Sie können uns auch gezielt hinzuziehen, wenn Ihre laufende Betreuung bei einer anderen Kanzlei bleibt.

Anliegen besprechen
Konzentrierte gemeinsame Prüfung von Unterlagen
KI-generiertes Symbolbild

Ihre Ausgangslage

Zuerst klären: Was liegt vor und welche Frist läuft?

Halten Sie das Schreiben, das Datum des Zugangs und genannte Fristen bereit. Wichtig: Eine Anfrage über die Website wahrt keine Frist und bestätigt noch keine Übernahme Ihres Falls.

  • Sie haben eine Prüfungsanordnung erhalten und möchten die Vorbereitung und Zuständigkeiten klären.
  • Während einer Prüfung entstehen Rückfragen oder Feststellungen, die Sie fachlich einordnen lassen möchten.
  • Ein Steuerbescheid weicht von Ihrer Erklärung oder Ihrer Auffassung ab; ein Einspruch kommt in Betracht.

Unser Beitrag

Sachverhalte nachvollziehbar machen. Positionen begründen.

Verfahrensstand einordnen

Wir sichten Prüfungsanordnung, Bescheide und bisherigen Schriftwechsel. Daraus ergibt sich, welche Zeiträume, Steuerarten und Streitpunkte betroffen sind und welcher Handlungsbedarf besteht.

Unterlagen und Erläuterungen vorbereiten

Wir führen Unterlagen und Erläuterungen zum streitigen Vorgang zusammen. Ein geklärter Sachverhalt ist die Grundlage, um die steuerliche Rechtsfrage gezielt zu bearbeiten.

Steuerliche Positionen begründen

Wir prüfen die Auffassung des Finanzamts anhand von Gesetz, Rechtsprechung und Fachliteratur. Daraus erarbeiten wir begründete Stellungnahmen – bei Bedarf auch als eigenständiges Gutachten für Sie, Ihre Kanzlei oder Ihren Rechtsanwalt.

Einspruch und Aussetzung der Vollziehung

Wir führen das Einspruchsverfahren und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt. Kommt eine Aussetzung der Vollziehung infrage, bereiten wir Antrag und Begründung gegenüber dem Finanzamt vor.

Zusammenarbeit & Rahmen

Ein abgestimmtes Vorgehen für Ihren Fall

  1. Schreiben und Anliegen klären

    Sie nennen den Anlass und laufende Fristen. Wir klären, ob und in welchem Umfang wir die Bearbeitung übernehmen können.

  2. Sachverhalt gemeinsam aufarbeiten

    Nach Beauftragung sichten wir die Unterlagen und besprechen offene Fragen. Zuständigkeiten und erforderliche Zuarbeit werden abgestimmt.

  3. Nächste Schritte vereinbaren

    Sie erfahren, welche Streitpunkte bestehen, wie wir Ihre Position einschätzen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Die weitere Argumentation und Vorgehensweise stimmen wir mit Ihnen ab.

Bei Finanzgerichtsverfahren, gerichtlichen Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung und Steuerstrafverfahren arbeiten wir bei Bedarf mit Rechtsanwälten zusammen. Wir leisten die steuerfachliche Begleitung; die Prozessführung beziehungsweise Strafverteidigung übernimmt der Rechtsanwalt.

Digital organisiert. Persönlich besprochen.

Unterlagen stellen Sie uns digital bereit. Ihre Fragen und die nächsten Schritte besprechen wir persönlich – vor Ort, per Telefon oder Video.

Mehr zur digitalen Zusammenarbeit

Beratungsfragen

Was Sie vorab wissen sollten.

Welche Unterlagen braucht es am Anfang?

Zunächst das vollständige Schreiben einschließlich Anlagen, Angaben zum Zugang und den bisherigen Schriftwechsel. Welche Buchführungsdaten, Verträge oder Erläuterungen zusätzlich benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab.

Kann ich mit einem Einspruch die Zahlung verschieben?

Der Einspruch allein verschiebt eine fällige Zahlung grundsätzlich nicht. Wir prüfen, ob ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in Betracht kommt, und übernehmen bei Beauftragung Antrag und Begründung gegenüber dem Finanzamt.

Unterstützen Sie auch andere Steuerberater?

Ja. Wir unterstützen Steuerberaterkollegen bei fachlichen Einzelfragen und steuerlichen Streitpunkten, etwa mit einer gutachterlichen Stellungnahme. Ihre laufende Mandatsbeziehung bleibt dabei bestehen; Aufgaben und Abstimmung legen wir gemeinsam fest.

Kann meine bestehende Kanzlei eingebunden bleiben?

Ja. Wir übernehmen auch einzelne Prüfungs- oder Einspruchsmandate neben Ihrer bisherigen Kanzlei. Dabei stimmen wir Unterlagen, Kommunikation und Aufgaben miteinander ab. Ein vollständiger Steuerberaterwechsel ist nicht erforderlich.

Welches Schreiben liegt Ihnen vor?

Nennen Sie uns den Anlass und eine bereits laufende Frist. Wir klären mit Ihnen, welche Unterstützung für Ihren Fall in Betracht kommt.

Anliegen besprechen

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Kontaktformular bereitgestellt von Meetergo.

Alternativ: info@rajkowski.tax