Verfahrensstand einordnen
Wir sichten Prüfungsanordnung, Bescheide und bisherigen Schriftwechsel. Daraus ergibt sich, welche Zeiträume, Steuerarten und Streitpunkte betroffen sind und welcher Handlungsbedarf besteht.
Konkrete Anlässe · Rajkowski Tax
Das Finanzamt stellt Ihre steuerliche Behandlung infrage oder nach einer Betriebsprüfung liegen Änderungsbescheide vor? Wir prüfen die Streitpunkte, erarbeiten steuerliche Argumente und begleiten das Einspruchsverfahren. Sie können uns auch gezielt hinzuziehen, wenn Ihre laufende Betreuung bei einer anderen Kanzlei bleibt.
Anliegen besprechen
Ihre Ausgangslage
Halten Sie das Schreiben, das Datum des Zugangs und genannte Fristen bereit. Wichtig: Eine Anfrage über die Website wahrt keine Frist und bestätigt noch keine Übernahme Ihres Falls.
Unser Beitrag
Wir sichten Prüfungsanordnung, Bescheide und bisherigen Schriftwechsel. Daraus ergibt sich, welche Zeiträume, Steuerarten und Streitpunkte betroffen sind und welcher Handlungsbedarf besteht.
Wir führen Unterlagen und Erläuterungen zum streitigen Vorgang zusammen. Ein geklärter Sachverhalt ist die Grundlage, um die steuerliche Rechtsfrage gezielt zu bearbeiten.
Wir prüfen die Auffassung des Finanzamts anhand von Gesetz, Rechtsprechung und Fachliteratur. Daraus erarbeiten wir begründete Stellungnahmen – bei Bedarf auch als eigenständiges Gutachten für Sie, Ihre Kanzlei oder Ihren Rechtsanwalt.
Wir führen das Einspruchsverfahren und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt. Kommt eine Aussetzung der Vollziehung infrage, bereiten wir Antrag und Begründung gegenüber dem Finanzamt vor.
Zusammenarbeit & Rahmen
Sie nennen den Anlass und laufende Fristen. Wir klären, ob und in welchem Umfang wir die Bearbeitung übernehmen können.
Nach Beauftragung sichten wir die Unterlagen und besprechen offene Fragen. Zuständigkeiten und erforderliche Zuarbeit werden abgestimmt.
Sie erfahren, welche Streitpunkte bestehen, wie wir Ihre Position einschätzen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Die weitere Argumentation und Vorgehensweise stimmen wir mit Ihnen ab.
Bei Finanzgerichtsverfahren, gerichtlichen Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung und Steuerstrafverfahren arbeiten wir bei Bedarf mit Rechtsanwälten zusammen. Wir leisten die steuerfachliche Begleitung; die Prozessführung beziehungsweise Strafverteidigung übernimmt der Rechtsanwalt.
Unterlagen stellen Sie uns digital bereit. Ihre Fragen und die nächsten Schritte besprechen wir persönlich – vor Ort, per Telefon oder Video.
Mehr zur digitalen ZusammenarbeitBeratungsfragen
Zunächst das vollständige Schreiben einschließlich Anlagen, Angaben zum Zugang und den bisherigen Schriftwechsel. Welche Buchführungsdaten, Verträge oder Erläuterungen zusätzlich benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab.
Der Einspruch allein verschiebt eine fällige Zahlung grundsätzlich nicht. Wir prüfen, ob ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in Betracht kommt, und übernehmen bei Beauftragung Antrag und Begründung gegenüber dem Finanzamt.
Ja. Wir unterstützen Steuerberaterkollegen bei fachlichen Einzelfragen und steuerlichen Streitpunkten, etwa mit einer gutachterlichen Stellungnahme. Ihre laufende Mandatsbeziehung bleibt dabei bestehen; Aufgaben und Abstimmung legen wir gemeinsam fest.
Ja. Wir übernehmen auch einzelne Prüfungs- oder Einspruchsmandate neben Ihrer bisherigen Kanzlei. Dabei stimmen wir Unterlagen, Kommunikation und Aufgaben miteinander ab. Ein vollständiger Steuerberaterwechsel ist nicht erforderlich.
Nennen Sie uns den Anlass und eine bereits laufende Frist. Wir klären mit Ihnen, welche Unterstützung für Ihren Fall in Betracht kommt.