Ausgangsstruktur verstehen
Wir betrachten Gesellschaften, Beteiligungen und wesentliche Vermögenswerte gemeinsam mit Ihrem Vorhaben. So wird sichtbar, welche Teile der bestehenden Struktur von der Veränderung betroffen sind.
Konkrete Anlässe · Rajkowski Tax
Ihr Unternehmen hat sich entwickelt, die bisherige Struktur ist geblieben. Wir begleiten Änderungen an Rechtsform, Beteiligungen und Gesellschaftsstruktur steuerlich – von der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH bis zur Holdingstruktur oder Verschmelzung. Entscheidend sind Ihr Ziel und der Weg dorthin.
Anliegen besprechen
Ihre Ausgangslage
Was soll die neue Struktur ermöglichen? Wir betrachten Ihr Ziel und prüfen, welche steuerlichen Wege von der heutigen zur gewünschten Struktur führen.
Unser Beitrag
Wir betrachten Gesellschaften, Beteiligungen und wesentliche Vermögenswerte gemeinsam mit Ihrem Vorhaben. So wird sichtbar, welche Teile der bestehenden Struktur von der Veränderung betroffen sind.
Wir prüfen die steuerlichen Folgen der infrage kommenden Wege. Entscheidend ist nicht allein die gewünschte Rechtsform, sondern auch, wie Geschäft, Vermögen und Beteiligungen in die neue Struktur gelangen.
Wir prüfen die Voraussetzungen einer Buchwertfortführung sowie Sperrfristen, steuerliche Verlustpositionen und mögliche Grunderwerbsteuer. Auch Anträge und spätere Nachweise gehören in die Planung. Steuerneutralität ist kein Automatismus.
Wir begleiten den steuerlichen Teil der vereinbarten Umsetzung und stimmen ihn mit Rechtsanwälten beziehungsweise Notaren ab. Reihenfolge und Dokumentation sollen zur zuvor geprüften Gestaltung passen.
Zusammenarbeit & Rahmen
Sie erläutern die gewünschte Veränderung. Gesellschaftsunterlagen, Beteiligungsübersicht und aktuelle Abschlüsse helfen, die Ausgangslage einzuordnen.
Wir untersuchen die steuerlichen Voraussetzungen und besprechen die Folgen sowie noch offene Informationen, bevor ein Weg festgelegt wird.
Wir stimmen steuerliche Arbeitsschritte und Zuständigkeiten ab. Dazu gehört, welche Fristen und Nachweise nach der Umsetzung relevant sind und wer die weiteren Aufgaben übernimmt.
Beziehen Sie frühere Umstrukturierungen und bereits gefasste Beschlüsse in die Vorbereitung ein. Die rechtliche Umsetzung stimmen wir mit den beteiligten Rechtsanwälten und Notaren ab. Eine anschließende laufende Betreuung vereinbaren wir passend zu den verbleibenden Aufgaben.
Unterlagen stellen Sie uns digital bereit. Ihre Fragen und die nächsten Schritte besprechen wir persönlich – vor Ort, per Telefon oder Video.
Mehr zur digitalen ZusammenarbeitBeratungsfragen
Nein. Ob vorhandene steuerliche Werte fortgeführt werden können, hängt vom konkreten Vorgang und seinen gesetzlichen Voraussetzungen ab; andernfalls können bislang unversteuerte Wertzuwächse steuerpflichtig werden.
Die neue Gesellschaft allein überträgt noch keinen bestehenden Betrieb. Der Übergang des Geschäfts und der zugehörigen Vermögenswerte muss rechtlich und steuerlich gesondert vorbereitet werden.
Ein geplanter Verkauf oder eine weitere Übertragung kann die Wahl des Weges beeinflussen. Bei bestimmten Einbringungen können spätere Veränderungen innerhalb gesetzlicher Bindungszeiträume rückwirkend steuerliche Folgen auslösen.
Nein, ein klares Ziel und eine nachvollziehbare Übersicht über den Bestand sind ein guter Ausgangspunkt. Daraus entwickeln und prüfen wir im vereinbarten Auftrag die steuerlichen Möglichkeiten.
Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit uns, bevor Vermögen übertragen oder verbindliche Schritte eingeleitet werden. Gemeinsam klären wir, welcher Weg zu Ihrem Ziel passt und was vor der Umsetzung zu beachten ist.