Wann sollte ich eine Gestaltungsfrage ansprechen?
Sobald das Vorhaben konkret genug ist, um Ziele und Beteiligte zu benennen – möglichst vor verbindlichen Vereinbarungen. Dann können steuerliche Bedingungen noch in die Planung einfließen.
Ist die steuerlich günstigste Variante immer die passende?
Nicht unbedingt. Wir betrachten auch den laufenden Aufwand, Ihre Liquidität und spätere Veränderungen. Eine Gestaltung soll wirtschaftlich zu Ihrem Zweck passen und das Geschäft nicht behindern.
Was geschieht, wenn eine steuerliche Frage vor der Umsetzung offenbleibt?
Wir arbeiten die offene Frage heraus und prüfen, ob eine gutachterliche Stellungnahme oder ob für einen noch nicht verwirklichten Sachverhalt ein Antrag auf verbindliche Auskunft sinnvoll ist. Einen solchen Antrag können wir gesondert vorbereiten und begleiten.
Übernehmen Sie auch die rechtlichen Verträge?
Wir bearbeiten die steuerliche Seite der Gestaltung. Für rechtliche Vertragsgestaltung und erforderliche Beurkundungen arbeiten wir bei Bedarf mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen.