Fundament · Rajkowski Tax

Steuererklärungen

Unternehmen, Beteiligungen und vermietete Immobilien gehören oft zur selben persönlichen Planung – können aber unterschiedliche Steuererklärungen und Erklärungspflichten auslösen. Wir erstellen betriebliche und private Steuererklärungen für Unternehmer, Gesellschafter und Vermieter und führen die relevanten Angaben zusammen.

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Ihre Ausgangslage

Mehrere Einkünfte. Ein geordneter Überblick.

Nicht jede steuerlich relevante Information steht in der Buchführung. Für die jährlichen Erklärungen müssen betriebliche und persönliche Angaben an der richtigen Stelle zusammenkommen.

  • Sie möchten die Jahreszahlen und Steuererklärungen Ihres Unternehmens gemeinsam aufarbeiten lassen.
  • Neben Ihrem Unternehmen haben Sie Einkünfte aus Beteiligungen oder vermieteten Immobilien.
  • Im vergangenen Jahr haben sich Ihre Einkünfte oder die Verhältnisse Ihrer Gesellschaft verändert.

Unser Beitrag

Angaben zusammenführen und richtig zuordnen

Erklärungspflichten einordnen

Wir klären die erforderlichen Erklärungen und stellen die passende Betreuung zusammen. Bei Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen sind die jeweils vorgesehenen betrieblichen Erklärungen in unseren Leistungspaketen gebündelt; persönliche Erklärungen können hinzukommen.

Unternehmen und Person unterscheiden

Wir berücksichtigen die jeweils betroffene Gesellschaft und die persönliche Ebene der Gesellschafter. So werden Informationen aus Beteiligungen und weiteren Einkünften den passenden Erklärungen zugeordnet.

Sachverhalte steuerlich verarbeiten

Wir erstellen die Erklärungen aus den vorliegenden Zahlen, Belegen und ergänzenden Angaben. Dabei ordnen wir Einnahmen und abzugsfähige Aufwendungen ein und klären erkennbare offene Punkte mit Ihnen.

Abstimmen und übermitteln

Sie erhalten die Erklärungen zur Durchsicht und Freigabe. Wir besprechen wesentliche Fragen und übermitteln die freigegebenen Erklärungen; die Bearbeitung durch das Finanzamt schließt daran an.

Zusammenarbeit & Rahmen

Der jährliche Weg zur Abgabe

  1. Veränderungen und Unterlagen erfassen

    Zu Beginn klären wir, was sich im betreffenden Jahr verändert hat und welche Unterlagen benötigt werden. Vorhandene Buchführungs- und Abschlussdaten ergänzen Sie um weitere relevante Belege und Angaben.

  2. Rückfragen gemeinsam auflösen

    Wir arbeiten fehlende Angaben und Rückfragen mit Ihnen auf. Ziel ist, die Erklärungen frühzeitig vorzubereiten, damit die voraussichtliche Steuerbelastung bekannt wird. Bearbeitungsstand, Unterlagen und den Zeitpunkt der Abgabe stimmen wir ab.

  3. Freigeben und den weiteren Ablauf festlegen

    Nach Ihrer Durchsicht und Freigabe erfolgt die Übermittlung. Zugleich legen wir fest, wer eingehende Bescheide erhält und in welchem Umfang deren Prüfung und weitere Schritte beauftragt sind.

Teilen Sie auch Einkünfte und Veränderungen mit, die nicht in Ihrer Buchführung stehen – etwa neue Beteiligungen oder vermietete Immobilien. So können wir betriebliche und persönliche Angaben aufeinander abstimmen.

Digital organisiert. Persönlich besprochen.

Unterlagen und Auswertungen tauschen wir digital aus. Die Abläufe stimmen wir auf Ihr Unternehmen ab; persönliche Gespräche bleiben Teil der vereinbarten Zusammenarbeit.

Mehr zur digitalen Zusammenarbeit

Beratungsfragen

Was Sie vorab wissen sollten.

Wie arbeiten Jahresabschluss und Steuererklärungen zusammen?

Der Abschluss beziehungsweise die Einnahmenüberschussrechnung liefert wesentliche Grundlagen. Die Erklärungen erstellen wir als eigenen Arbeitsschritt. In unseren Jahresarbeitspaketen sind die jeweils vorgesehenen betrieblichen Erklärungen bereits mit enthalten.

Übernehmen Sie auch meine private Einkommensteuererklärung?

Ja, für Unternehmer, Gesellschafter und Vermieter ist das möglich – ergänzend zur Unternehmensbetreuung oder als passendes eigenständiges Mandat. Reine Arbeitnehmererklärungen ohne unternehmerischen oder Vermietungsbezug stehen nicht im Mittelpunkt unseres Angebots.

Kann ich mit Investitionsfragen bis zur Erklärung warten?

Für die Erklärung betrachten wir grundsätzlich bereits verwirklichte Sachverhalte. Wenn Sie noch zwischen Handlungsoptionen entscheiden können, sollte die steuerliche Beratung vor der verbindlichen Entscheidung ansetzen.

Was passiert, wenn das Finanzamt anders entscheidet?

Wir vergleichen Bescheid und Erklärung im Rahmen der Bescheidprüfung und klären Abweichungen. Ob ein Einspruch sinnvoll ist und wer die weiteren Schritte übernimmt, besprechen wir mit Ihnen. Umfang und Vergütung richten sich nach Ihrer Betreuung.

Welche Steuererklärungen stehen bei Ihnen an?

Schildern Sie uns Ihre unternehmerische Situation, die betroffenen Jahre und die bisherige Betreuung. Wir klären, welche Aufgaben eine Zusammenarbeit umfassen soll.

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Alternativ: info@rajkowski.tax